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Algemene voorwaarden

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Daniel Silva Ruther, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Daniel Silva Steurer auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fit forever Fitness Petershausen – für alle Verträge

1. VERTRAGSSCHLUSS/ WIEDERRUFSBELEHRUNG

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Firma mit den Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines der Fit forever Fitness Studios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio oder Online

1.2.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt entweder im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande oder online durch Abschluss des digitalen Buchungsprozesses (Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich gekennzeichnet).

Nach Abschluss erhält das Mitglied eine Bestätigung per E-Mail.

1.2.2 Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
Mitgliedern, die Verbraucher sind, steht bei Online-Abschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu.

Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen, E-Mail: info@fitforeverfitness.de

2. NUTZUNG DER STUDIOS (allgemein)

2.1. Umfang der Nutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

Die Firma ist berechtigt, einzelne Studios innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen, Betriebsurlaube oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Firma wird die Zeit und Dauer der Sperrung per Rund-E-Mail und im WhatsApp-Status der Firma mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen in den Studios ist nicht gestattet.

2.4. Hausordnung
Die Firma ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen an die Mitglieder zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, etc. der Firma unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des RFID-Chips / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Firma ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, behält sich die Firma vor, die Identität des Mitglieds durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.3 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder andere Rausch- und Suchtmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Rausch- und Suchtmittel und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Firma bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Firma (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung

4.2.1 Es wird ein Staffelbeitrag vereinbart. Damit kann die Firma den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 1 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der Firma frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der Firma unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt,
auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der Firma dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.

4.2.2 Macht die Firma von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder WhatsApp mitteilen.

4.2.3 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.

4.3 Mitgliedschaftsbeiträge EGYM Studio Die Mitgliedschaftsbeiträge werden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf den monatlichen Höchstsatz (entspricht dem Mitgliedschaftsbeitrag einer 6-Monate Mitgliedschaft) angepasst. Es kann jederzeit ein neuer Vertrag mit Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen werden, wodurch eine günstigere Mitgliedschaft dauerhaft ermöglicht wird.

4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Firma hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4.1 Schüler- und Studententarif:

Der Schüler- und Studententarif ist ausschließlich für Mitglieder verfügbar, die einen gültigen Schüler- oder Studentenausweis vorlegen können. Dieser Tarif ist nur so lange gültig, wie der Mitgliedsstatus als Schüler oder Student aufrechterhalten wird. Sollte sich Ihr Status als Schüler oder Student ändern, verpflichten Sie sich, den Betreiber unverzüglich darüber zu informieren. Bei einer Änderung Ihres Status behält sich das
Fitnessstudio das Recht vor, den Tarif anzupassen oder auf einen regulären Tarif umzustellen.

4.5 Zahlungsverzug

4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Firma sich das Recht vor, dem Mitglied Bearbeitungsgebühren für Rückbuchungen sowie Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter können neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen,
Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten fallen.

4.5.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Firma berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Weiterhin ist die Firma in diesem Falle berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG (allgemein)

5.1. Mindestlaufzeit wie im Vertrag vereinbart.

5.2. Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die jeweilige Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Firma fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Es wird auf die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags gemäß Punkt 4.3 hingewiesen Außerordentliche Kündigung bleibt möglich.

6.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

6.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied Die Vertragsparteien sind sich einig, das jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären bzw.
anzuzeigen ist:
Postalisch an:
Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen
Email: info@fitforeverfitness.de

6. HAFTUNG

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen letztgenannten Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Firma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Firma.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-
Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die Firma ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Die Firma ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine Ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Firma wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die Firma
aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8. Datenschutz

8.1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.

8.2. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

8.3. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages espeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen, per E-Mail: info@fitforeverfitness.de

8.4. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Dienste und Anwendungen von EGYM finden Sie in den EGYM Datenschutzhinweisen (https://www.egym.de/datenschutz).

8.5. Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit) besteht nach den gesetzlichen Regelungen.

8.6. Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Lidmaatschapspecifieke voorwaarden

EGYM Studio (Marbacher Str. 1B, Petershausen)

Hier ist die überarbeitete Fassung deiner ergänzenden AGB.

Ich habe den neuen Punkt als Ziffer 1 eingefügt und die nachfolgenden Punkte entsprechend neu nummeriert. Außerdem habe ich mir erlaubt, die Nummerierungsfehler im Originaltext (z. B. den Sprung von 3.2 auf 3.5 und den Punkt 5.1.2 mitten im Text) zu korrigieren, damit die Struktur logisch und professionell ist.

Ergänzende AGB für das EGYM Studio
Diese besonderen Bestimmungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen AGB.

1. Geltungsbereich / Nutzungsberechtigung Dieser Vertrag berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Fit forever Fitness – EGYM Studios an der Marbacher Str. 1b in Petershausen. Eine Nutzungsberechtigung für andere Standorte oder Studios ist hiermit nicht verbunden.

2. RFID-Band Das Mitglied erhält bei Abschluss eines Vertrages, der die Benutzung des EGYM Studios in der Marbacher Str. 1b umfasst, einen RFID-Chip des Anbieters EGYM GmbH, der ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Dieser ist bei Beendigung des Vertrages unverzüglich im Studio zurückzugeben.

2.1. Besonderheiten für Jugendliche Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Für Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nur Verträge abgeschlossen werden, die die selbstständige Nutzung des EGYM Studios an der Marbacher Str. 1b ausschließen.

3. Nutzung EGYM Studio

3.1. Zutritt ist nur mit RFID-Band möglich.

3.2. Das von den Mitgliedern selbstständig durchzuführende EGYM-gestützte Zirkeltraining findet in Petershausen an der Marbacher Str. 1b statt. Die Mitglieder sind hierzu berechtigt, die Räumlichkeiten während der Öffnungszeiten zu betreten und die EGYM-Geräte sowie Cardio-Geräte zum Training zu nutzen.

3.3. Eine Einführung in die Nutzung der Cardio-Geräte und der Geräte zum EGYM-gestützten Zirkeltraining wird zu Beginn der Mitgliedschaft durch die Firma und deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt. Ohne eine solche Einführung ist die Nutzung der Geräte nicht gestattet. Mitarbeiter der Firma sind sonst nur zu den auf der Webseite angegebenen Servicezeiten vor Ort.

3.4. Personal ist nur zu den Servicezeiten vor Ort. Das Fitnessstudio behält sich vor, die Service- und Öffnungszeiten aus sachlichen Gründen (z. B. Betriebsabläufe, Personalausfälle, Wartungsarbeiten oder gesetzliche Vorgaben) vorübergehend anzupassen oder einzuschränken. Solche Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig, soweit möglich, bekanntgegeben. Ein Anspruch auf bestimmte Servicezeiten besteht nicht.

3.5. Die Nutzung des Wellnessraums in Petershausen ist ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen und durch Aushang bekannt gemachten Nutzungsbestimmungen zulässig.

4. Pflichten des Mitglieds (ergänzend)

4.1. Umgang mit dem RFID-Chip Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des RFID-Chips des Anbieters EGYM GmbH zu sorgen. Einen Verlust des RFID-Chips hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Ab dem Zeitpunkt der Meldung des Verlusts wird das Mitglied vom Risiko seiner missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

4.2. Gebühr bei Ausstellung eines Ersatz-RFID-Chips Für die Neuausstellung eines RFID-Chips bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Gebühr von 10,00 EUR fällig. Der alte RFID-Chip verliert mit der Aktivierung des Ersatz-Gerätes seine Gültigkeit.

4.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des RFID-Chips / Identitätskontrolle Die Mitgliedschaft bei der Firma ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, behält sich die Firma vor, die Identität des Mitglieds durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

5. Vertragslaufzeit / Beiträge / Kündigung (ergänzend)

5.1. Der Vertrag im EGYM Studio hat zunächst die von dem Mitglied ausgewählte Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, 12 Monaten oder 6 Monaten.

5.2. Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die jeweilige Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Firma fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.3. Die Mitgliedschaftsbeiträge werden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf den monatlichen Höchstsatz (entspricht dem Mitgliedschaftsbeitrag einer 6-Monate-Mitgliedschaft) angepasst. Es kann jederzeit ein neuer Vertrag mit Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen werden, wodurch eine günstigere Mitgliedschaft dauerhaft ermöglicht wird.

5.4. Die Option auf vergünstigte Nutzung des EGYM Studios für Mitglieder mit Vertrag im Personal Training & EMS VR Studio gilt nicht als eigener Vertrag. Die Vertragsbeendigung des Vertrags im Personal Training & EMS VR Studio hat zur Folge, dass diese Option erlischt.

6. Datenschutz (ergänzend)

Zusätzlich gilt die Datenschutzerklärung der EGYM GmbH: https://www.egym.de/datensch

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