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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Daniel Silva Ruther, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Daniel Silva Ruther auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fit forever Fitness Petershausen – für alle Verträge

1. VERTRAGSSCHLUSS/ WIEDERRUFSBELEHRUNG

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Firma mit den Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines der Fit forever Fitness Studios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio oder Online

1.2.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt entweder im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande oder online durch Abschluss des digitalen Buchungsprozesses (Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich gekennzeichnet).

Nach Abschluss erhält das Mitglied eine Bestätigung per E-Mail.

1.2.2 Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
Mitgliedern, die Verbraucher sind, steht bei Online-Abschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu.

Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen, E-Mail: info@fitforeverfitness.de

2. NUTZUNG DER STUDIOS (allgemein)

2.1. Umfang der Nutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

Die Firma ist berechtigt, einzelne Studios innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen, Betriebsurlaube oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Firma wird die Zeit und Dauer der Sperrung per Rund-E-Mail und im WhatsApp-Status der Firma mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen in den Studios ist nicht gestattet.

2.4. Hausordnung
Die Firma ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen an die Mitglieder zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, etc. der Firma unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des RFID-Chips / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Firma ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, behält sich die Firma vor, die Identität des Mitglieds durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.3 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder andere Rausch- und Suchtmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Rausch- und Suchtmittel und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Firma bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Firma (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung

4.2.1 Es wird ein Staffelbeitrag vereinbart. Damit kann die Firma den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 1 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der Firma frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der Firma unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt,
auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der Firma dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.

4.2.2 Macht die Firma von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder WhatsApp mitteilen.

4.2.3 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.

4.3 Mitgliedschaftsbeiträge EGYM Studio Die Mitgliedschaftsbeiträge werden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf den monatlichen Höchstsatz (entspricht dem Mitgliedschaftsbeitrag einer 6-Monate Mitgliedschaft) angepasst. Es kann jederzeit ein neuer Vertrag mit Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen werden, wodurch eine günstigere Mitgliedschaft dauerhaft ermöglicht wird.

4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Firma hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4.1 Schüler- und Studententarif:

Der Schüler- und Studententarif ist ausschließlich für Mitglieder verfügbar, die einen gültigen Schüler- oder Studentenausweis vorlegen können. Dieser Tarif ist nur so lange gültig, wie der Mitgliedsstatus als Schüler oder Student aufrechterhalten wird. Sollte sich Ihr Status als Schüler oder Student ändern, verpflichten Sie sich, den Betreiber unverzüglich darüber zu informieren. Bei einer Änderung Ihres Status behält sich das
Fitnessstudio das Recht vor, den Tarif anzupassen oder auf einen regulären Tarif umzustellen.

4.5 Zahlungsverzug

4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Firma sich das Recht vor, dem Mitglied Bearbeitungsgebühren für Rückbuchungen sowie Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter können neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen,
Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten fallen.

4.5.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Firma berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Weiterhin ist die Firma in diesem Falle berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG (allgemein)

5.1. Mindestlaufzeit wie im Vertrag vereinbart.

5.2. Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die jeweilige Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Firma fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Es wird auf die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags gemäß Punkt 4.3 hingewiesen Außerordentliche Kündigung bleibt möglich.

6.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

6.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied Die Vertragsparteien sind sich einig, das jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären bzw.
anzuzeigen ist:
Postalisch an:
Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen
Email: info@fitforeverfitness.de

6. HAFTUNG

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen letztgenannten Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Firma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Firma.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-
Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die Firma ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Die Firma ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine Ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Firma wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die Firma
aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8. Datenschutz

8.1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.

8.2. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

8.3. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages espeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen, per E-Mail: info@fitforeverfitness.de

8.4. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Dienste und Anwendungen von EGYM finden Sie in den EGYM Datenschutzhinweisen (https://www.egym.de/datenschutz).

8.5. Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit) besteht nach den gesetzlichen Regelungen.

8.6. Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Mitgliedschaftsspezifische Geschäftsbedingungen

Fit forever Fitness – Markt Indersdorf

Fit forever Fitness – Markt Indersdorf
Freisinger Str. 27, 85229 Markt Indersdorf

1. Öffnungszeiten und Zutritt

1.1 Das Studio ist täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet.
1.2 Zutritt ist nur in dieser Zeit gestattet.
1.3 Das Studio kann einzelne Bereiche (z. B. Wellness, EGYM, Trainingsräume) zeitweise sperren (z. B. Reinigung, Wartung, Veranstaltungen). Sperrungen werden im Voraus per E-Mail oder Aushang angekündigt.

2. Leistungsumfang

2.1 Das Studio bietet die Nutzung folgender Bereiche und Leistungen:

EMS-Training

EGYM-Gerätezirkel

Personal Training

Wellness-Bereich

Nutzung von Kraft- und Ausdauergeräten einschließlich freier Hanteln

2.2 Zusatzleistungen (z. B. Massagen, spezielle Wellness-Angebote, Einzeltrainings) sind kostenpflichtig.
2.3 Für die Nutzung von EMS- und EGYM-Geräten ist eine verpflichtende Einweisung erforderlich. Ohne Einweisung keine Nutzung.
2.4 Für den Wellnessbereich gelten besondere Hygieneregeln, die Bestandteil der Hausordnung sind.

3. Zugangssystem

3.1 Der Zutritt zum Studio und zu bestimmten Bereichen erfolgt ausschließlich über ein vom Studio bereitgestelltes Zugangsmittel (Chip, Band oder App).
3.2 Das Zugangsmittel bleibt Eigentum des Studios und ist bei Vertragsende zurückzugeben.
3.3 Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Ersatzgebühr von 10,00 EUR fällig.
3.4 Der Verlust ist unverzüglich zu melden; ab diesem Zeitpunkt entfällt die Haftung des Mitglieds für Missbrauch.

4. Terminvereinbarungen

4.1 Für EMS-Training und Personal Training ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
4.2 Nicht wahrgenommene Termine gelten als verbraucht, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt und innerhalb derselben Woche neu vereinbart werden.
4.3 Nicht genutzte Einheiten können nicht in die Folgewoche übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.4 Verspätungen verkürzen die Trainingszeit entsprechend. Beim EMS-Training muss der Anzug vor Beginn angelegt sein.
4.5 Die Nutzung des EMS-Trainings ist ausschließlich in Anwesenheit eines Trainers möglich.
Ein Termin mit einem Trainer sollte daher im Voraus vereinbart werden.
Ohne Termin kann nicht garantiert werden, dass ein Trainer verfügbar ist und das Training stattfinden kann.

5. Vertragsstilllegung

5.1 Eine Stilllegung des Vertrages ist einmal pro Halbjahr für maximal 4 Wochen möglich.
5.2 Die Anzeige muss spätestens 5 Werktage vor Ende des Vormonats erfolgen.
5.3 Während der Stilllegung entfällt die Beitragspflicht; Leistungen können in dieser Zeit nicht genutzt werden.
5.4 Für die Bearbeitung fällt eine Gebühr von 15,00 EUR an.
5.5 Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.

6. Haftung bei Nutzung von Geräten und Hanteln

6.1 Die Nutzung von freien Hanteln, Kraftgeräten und sonstigen Trainingsgeräten erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Das Mitglied verpflichtet sich, Geräte nur sachgemäß und entsprechend den Einweisungen des Studiopersonals oder den angebrachten Hinweisen zu verwenden.
6.3 Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Sicherheitshinweisen oder Anweisungen des Personals entstehen, übernimmt das Studio keine Haftung.
6.4 Das Mitglied ist verpflichtet, Geräte vor der Nutzung auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese dem Personal unverzüglich zu melden.